Urteile des BFH für Ärzte BFH VI R 43/10:
Der BFH hat in diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung geändert.
Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung können als
außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.
Aufgrund der BFH Urteile
IV R 102/90 und 60/95 hat der Bundesminister entschieden:
Die Abgabe von Impfstoffen
im Rahmen der Durchführung von Impfungen durch Ärzte ist unselbständiger Teil der
ärztlichem Heilbehandlung und damit ebenso steuerfrei (BMF 17.02.2000).